Geschäftsverteilungsplan
Aus dem vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Potsdam beschlossenen Geschäftsverteilungsplan ergibt sich, wie die einzelnen Rechtsprechungsaufgaben des Verwaltungsgerichts sachgebietsweise auf die verschiedenen Kammern verteilt sind und welche Richter welchen Kammern angehören. Damit dient der Geschäftsverteilungsplan der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Weiterhin sind im Geschäftsverteilungsplan etwa die Vertretung der Richter und der Bereitschaftsdienst geregelt. Die Sachgebiete werden im Geschäftsverteilungsplan zur Präzisierung mit Nummern (Sachgebietsschlüssel) versehen, die in der bundeseinheitlichen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit festgelegt sind. Das Original des Geschäftsverteilungsplans kann bei der Verwaltungsgeschäftsstelle im Verwaltungsgericht Potsdam eingesehen werden. Nachfolgend finden Sie eine herunterladbare Fassung, die fortlaufend aktualisiert wird (derzeitiger Stand 28. November 2019); nicht enthalten sind in dieser Fassung die Bruchteilsangaben zur Arbeitskraft von Richterinnen und Richtern in Teilzeitbeschäftigung.
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Geschäftsverteilungsplan (application/pdf 469.6 KB)